Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der KUHN IT GmbH im folgenden KUHN IT genannt und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der KUHN IT nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der KUHN IT anzuzeigen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und somit keine Reparatur notwendig ist, ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist und nicht mit angemessenem Aufwand bereitgestellt werden kann, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
4. Programmierleistungen
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Informationen unaufgefordert vollständig und in rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner schriftlich mit Kontaktadresse, E-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu benennen. Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen. Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der KUHN IT zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
5. Fristen für Lieferungen/Verzug/Termin-Absage
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt. Für festgeplante Termine bei Nicht-Service-Kunden (Auftraggeber) muss eine eventuelle Termin-Absage des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der KUHN IT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der KUHN IT. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der KUHN IT stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der KUHN IT auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die KUHN IT abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die KUHN IT unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der KUHN IT unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die KUHN IT dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der KUHN IT bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der KUHN IT alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
7. Sachmängelhaftung
Für Sachmängel haften wir wie folgt: Diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
8. Preise
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag von uns genannten Preise. Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch KUHN IT sowie die Anleitung und Schulung von Personal des Kunden erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Fracht, Verpackung und Wegekosten werden gesondert berechnet. Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet nach den bei KUHN IT üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten).
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline, Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 7 Tagen netto.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand – unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben – unser Firmensitz vereinbart. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
11. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.